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#Gefahrstoffverordnung -der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024
#Gefahrstoffverordnung-der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 in seiner 1048. Sitzung unter Punkt 30 über die Änderung der Gefahrstoffverordnung (403/24) abgestimmt. Die im Vorfeld vorgebrachten Änderungsvorschläge zeigten, dass viele der beteiligten Ausschüsse insbesondere eine Verstärkung derHashtag#Bauherrenverantwortungim Sinne der Ermittlung von Schadstoffen im Vorfeld von Baumaßnahmen für notwendig hielten. Besonders die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (Ziffer 2) entspricht den Ergebnissen desHashtag#Asbestdialogs.
Leider hat der Bundesrat die Gelegenheit verpasst, den Bauherren eine größere Verantwortung im Sinne des Arbeits- und Umweltschutzes zu übertragen und stimmte der Verordnung an dieser Stelle ohne Änderungen zu. Lediglich mit den gefassten Entschließungsanträgen macht er darauf aufmerksam, dass er u.a. „der Auffassung [ist], dass durch die jetzt vorgesehene Ausgestaltung der Veranlasserpflicht noch keine entscheidenden Verbesserungen der Informationslage für ausführende Unternehmen zu erwarten sind.“
Der GVSS e.V. betont erneut, dass es unerlässlich ist, die Verantwortlichkeiten zwischen Bauherren/Veranlasser und ausführendem Unternehmen gerecht zu verteilen, damit die Verordnung die notwendige Schutzwirkung für Beschäftigte und Umwelt entfalten kann. Eine gründliche Erkundung in der Planungsphase ist für den Arbeitsschutz von entscheidender Bedeutung.
Der Bundesrat hat zudem übersehen, dass eine solche Erkundung auch zahlreiche Vorteile für den Bauherren mit sich bringt: Die Kosten für Sanierung oder Entsorgung können nur realistisch eingeschätzt werden, wenn klar ist, ob Asbest in den Baumaterialien oder im Bauschutt vorhanden ist. Wird Asbest erst während der Bauausführung entdeckt, sind Nachtragsforderungen und Verzögerungen unvermeidlich.
Da im Plenum des Bundesrates an anderen Punkten Änderungen zum Regierungsentwurf beschlossen wurden (Ziffer 10; 12; 13; Landesantrag 18; 19; 20; 21; 23; 28; Entschließung 31; 33; 34; 35) muss nun das Kabinett den Beschluss des Bundesrates genehmigen, damit die Verordnung anschließend in Kraft treten kann.
Quelle: Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V.
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