Wir begleiten und unterstützen Sie im Schadenfall
Mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung im Bereich Risikoschutz und Vorsorge
Ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten ist uns besonders wichtig
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Die Kanzlei Becke & Partner zeigen in diesem weisen in Ihrem aktuellen Beitrag auf die Haftungsproblematik der Geschäftsführer hin.
Was unsere Kunden über uns sagen
Die Kundenbewertungen wurden durch Vorliegen eines bestehenden Maklervertrages und persönlichen Gespräch auf Echtheit geprüft. Die Kundenbewertungen erfolgten freiwillig.