Wir begleiten und unterstützen Sie im Schadenfall
Mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung im Bereich Risikoschutz und Vorsorge
Ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten ist uns besonders wichtig
Wichtige Fristen für Immobilieneigentümer*innen, die zu erfüllen sind:
Wichtige Fristen für Immobilieneigentümer*innen, die zu erfüllen sind:
Start einer Bestandsaufnahme in WEGs mit Etagenheizungen bis 31.12.2024<
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Etagenheizungen und anderen dezentralen Heizungen ein Verfahren vor, das der Bestandsaufnahme zum Zustand der Heizungen dient (§ 71n GEG)
Pflicht zum hydraulischen Abgleich in WEGs mit sechs bis neun Wohneinheiten bis 15.09.2024
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMav) schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der zentralen Heizungsanlage vor. Bei sechs bis neun Wohneinheiten muss der Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgt sein. Für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten galt bereits der 30.09.2023 als Stichtag. WiE hatte diese viel zu kurze Frist für größere WEGs bereits kritisiert. „Systembedingt können Wohnungseigentümergemeinschaften oft nicht so schnell handeln“, so Michael Nack.
Anders als bei Gasetagenheizungen, die sich im Sondereigentum befinden und bei denen jeder einzelne Wohnungseigentümer allein über Optimierungen entscheiden kann, muss in Wohnungseigentumsanlagen, die über eine Zentralheizung verfügen, die Wohnungseigentümergemeinschaft über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs mit einfacher Mehrheit beschließen, denn eine zentrale Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum. „Kompliziert wird es, wenn die Heizkörper Sondereigentum sind, also den einzelnen Wohnungseigentümer*innen gehören", informiert WiE-Rechtsreferent Michael Nack. Dann benötigt die WEG die Zustimmung der einzelnen Wohnungseigentümer*innen bei Änderungen an den Heizkörpern. Wie WEGs vorgehen sollten und was sie bei einem hydraulischen Abgleich beachten sollten, hat WiE zusammengestellt. Seinen Mitgliedern stellt WiE außerdem einen kostenfreien Musterbeschluss zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs zur Verfügung.
Pflicht zur Heizungsprüfung und Optimierung der Gasheizung bis 15.09.2024
Außerdem sind Eigentümer*innen von Gebäuden mit einer Gasheizung verpflichtet, ebenfalls bis spätestens 15.09.2024 eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen (EnSimiMav). WiE rät, die Heizungsprüfung und etwaige erforderliche Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ohnehin vereinbarten Terminen zu verbinden, zum Beispiel mit der Heizungswartung oder der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers. So lassen sich Anfahrtskosten und Zeit sparen.
Quelle:
wohnen im eigentum.
die wohneigentümer e.V.
Was unsere Kunden über uns sagen
Die Kundenbewertungen wurden durch Vorliegen eines bestehenden Maklervertrages und persönlichen Gespräch auf Echtheit geprüft. Die Kundenbewertungen erfolgten freiwillig.