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Neue Produktsicherheitsverordnung
m 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR – General Product Safety Regulation) in Kraft. Sie wird erhebliche Auswirkungen auf das Haftungsrisiko vieler Unternehmen haben. Alle Wirtschaftsakteure dürfen nur noch sichere Produkte auf dem Markt bereitstellen. Für Produkte, die im Sinne der Verordnung als nicht sicher gelten, müssen unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Unterrichtungspflichten Die Gegenmaßnahmen umfassen die Unterrichtung • der Verbraucher • von Marktüberwachungsbehörden • anderer Wirtschaftsakteure in der Lieferkette bzw. sofern erforderlich, die Rücknahme bzw. den Rückruf des betroffenen Produkts. Im Falle eines Rückrufs sind klare Schritte erforderlich, wie z.B. die Beschreibung des zurückgerufenen Produkts und der damit verbundenen Gefahr, Informationen in den relevanten Sprachen, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Rückrufs sowie Abhilfemaßnahmen (z.B. Reparatur, Ersatz). Neben den Herstellern, Einführern und Händlern werden mit der GPSR auch weitere Wirtschaftsakteure wie Fulfillment-Dienstleister oder Anbieter von Online-Marktplätzen in die Pflicht genommen. Was können wir tun? Durch diese Verordnung steht der Rückruf nicht sicherer Produkte wieder verstärkt im Fokus und damit auch der Beratungs- und Absicherungsbedarf unserer Kunden. Wir unterstützen unsere Kunden, indem indem wir sie über die Rückrufkosten-Haftpflichtversicherung der Allianz informieren, die speziell darauf ausgerichtet ist, die Kosten im Zusammenhang mit einem Produktrückruf zu übernehmen.
Diese Versicherung umfasst unter anderem Kosten für die Benachrichtigung und Warnung von Verbrauchern, Händlern und Vertragspartnern, Vorsortierung, Rücktransport, Überprüfung und Zwischenlagerung, Austausch mangelhafter Erzeugnisse, Reparatur, Ersatz- oder Nachrüstungsmaßnahmen sowie die Beseitigung bzw. Vernichtung der Erzeugnisse. Darüber hinaus bietet sie Schutz vor unberechtigt veranlassten Rückrufen Dritter
Begriffsbestimmungen zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) Hier finden Sie Begriffsbestimmungen zur GPSR.
Anwendungsbereich (Art. 2) Die Verordnung gilt für alle Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Darunter fallen auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte. Sie gilt u.a. nicht für Lebens-/Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel, Luftfahrzeuge.
Produkt (Art. 3, Abs. 1) Jeder Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich – auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung – geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist. Dieses gilt ebenso nach Art. 2, Abs. 3 für neue, gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
Sichere Produkte (Art. 3, Abs. 2 und 3, Art. 5) Produkte, die für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht als gefährlich einzustufen sind.
Bevollmächtigter (Art. 3, Abs. 9) Jede innerhalb der Europäischen Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben im Hinblick auf die Erfüllung von Pflichten des Herstellers gemäß dieser Verordnung wahrzunehmen.
Fulfillment-Dienstleister (Art. 3, Abs. 12) Unternehmen, welche mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbieten: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten.
Wirtschaftsakteur (Art. 3, Abs. 13) Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler, Fulfillment-Dienstleister oder jede andere natürliche oder juristische Person, die Pflichten im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder deren Bereitstellung auf dem Markt gemäß dieser Verordnung unterliegt.
Anbieter eines Online-Marktplatzes (Art. 3, Abs. 14) Vermittlungsdienst, der unter Einsatz einer Online-Schnittstelle, die es Verbrauchern ermöglicht, mit Unternehmern Fernabsatzverträge über den Verkauf von Produkten abzuschließen
Was unsere Kunden über uns sagen
Die Kundenbewertungen wurden durch Vorliegen eines bestehenden Maklervertrages und persönlichen Gespräch auf Echtheit geprüft. Die Kundenbewertungen erfolgten freiwillig.