BImSchG- Bürgschaften
Sicherheitsleistungen in Versicherungsform
Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kommen auf viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie neue Forderungen nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) zu. Betroffen sind hierbei aber nicht nur neue Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren, sondern auch alle bereits bestehenden Anlagen.
Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit dem Marktführer für Verbandsmitglieder eine einfache und schnelle Bürgschaftslösung entwickelt.

Die clevere Alternative zur Bank
Bürgschaften innerhalb der Recyclingbranche sind kaum wegzudenken.
Sie begegnen uns beim Genehmigungsverfahren von Deponien (Rekultivierungsbürgschaft), Erarbeitung und Absicherung von Aufträgen (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften). Die gängigen Bürgschaftsarten sind Vertragserfüllung-, Mängel & Gewährleistungs-, Anzahlungsbürgschaft. Eine Sonderform der Vertragserfüllungsbürgschaft ist sicherlich die Rekultivierungsbürgschaft, nach §5 Abs.3 BImSchG.
Überraschenderweise denkt die Mehrheit bei Bürgschaften an eine Bank anstatt an eine Versicherung. Dies gilt nicht nur für uns aus der freien Wirtschaft, sondern auch für Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Fakt ist aber , dass die Eigenschaft der Zusicherung einer Bürgschaft der Bank identisch der einer Versicherung ist. Es bleibt eine Bürgschaft.
Warum sollte man aber eine Versicherungslösung der Banklösung vorziehen?
Die Avalzinskosten sind niedriger als der Bankzins! Der Zins ist auch in der Regel nur auf den tatsächlich genutzten Rahmen fällig.
Bei der Versicherung müssen selten Sicherheiten hinterlegt werden. Bei Banken ist dies üblich
Es erfolgt keine Anrechnung auf die Kreditlinie bei der Versicherungslösung. Daraus folgt eine höhere Liquidität für das eigene Unternehmen.
Die Ausstellung von Bürgschaftsurkunden ist bei Versicherern in der Regel kostenlos häufig bereits digital.
Die Versicherer bieten an, einen Bürgschaftsrahmen von gleichartigen Avalart zu bilden. Banken können nur Einzelbürgschaften darstellen. Das ergibt eine bessere Übersichtlichkeit.
6.: Man kann neben der Hausbank mit mehreren Versicherungsanbieter Bürgschaften darstellen, ohne die eigene Linie bei der Bank zu belasten. Somit ist ein hohes Maß an Flexibilität möglich.
Kunden, die uns bereits vertrauen:
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Friedrich Stemmer
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Sandro Lehmann
Mandantenbetreuer
E-Mail: sl@dival.de
Tel.: 030 / 54 00 71-67
Fax: 030 / 54 00 71-99
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